Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2017
Bauauftrag
- Kein elektronisches Vergabeverfahren
Am Bache 3, 99094 Erfurt
ca. 335 m² Wärmedämmung
ca. 265 m² Anhydrit-Heizestrich
ca. 50 m² Zement-Heizestrich
ca. 15 m² Zementestrich Dicke als schwimmender Estrich
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2. die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der Auftraggeber darauf
hinweisen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen,
3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
sowie Angaben,
5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
wurde,
6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
Frage stellt,
8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt wurde,
9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Für die Nummern 1, 5, 6 und 7 sind Eigenerklärungen ausreichend.
Die Urkalkulation ist auf gesondertes Verlagen nach Auftragserteilung vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind zum Nachweis der Eignung zum bestimmten
Zeitpunkt
- die o. a. geforderten Nachweise vorzulegen oder
- die Nummer über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis bzw. das die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllt ist anzugeben.
(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden
soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes.
Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem
Vertragsabschluss ab.
(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die
Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der
Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der
vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt
werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der
Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist
beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf
Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.
(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250
- Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar,
Fax 0361 57-332 1059, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de.
(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche
Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei
Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.
(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und
Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in
der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt
sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung.
Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht
überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.